Familie E.

Nach einem schweren Schlaganfall ist Herr E. halbseitig gelähmt und weder Sprache, noch Aufnahmefähigkeit sind vorhanden. Die Firma des selbständigen Kleinunternehmers mit einem Angestellten kann nicht weiter bestehen und muss aufgelöst werden. Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente besteht nicht.

Die sofortige Reha zeigt Wirkung und nach vielen Wochen ist Herr E. nun zumindest in der Lage mühsam kurze Strecken zu gehen. Die aus medizinischer Sicht notwendige sofortige Fortführung der Krankengym-nastik und Ergo- und Logotherapie scheitert an der Ablehnung der Krankenkasse zur Übernahme aller Kosten für Heil- und Hilfsmittel, sowie den schleppend vorangehenden Anträgen für weitere Unterstützung (z.B. Pflegegeld)
Der Freundeskreis Roter Schwan Belmbrach e.V. übernimmt die Kosten für Ergo- und Logotherapie, damit eine Förderung nach der Reha mit größtmöglichen Erfolgsaussichten fortgeführt werden kann.